Datenschutz & Recht

Im Zweifel nichts anzeigen. Nicht alles.

In einer Kita-App stehen Gesundheitsangaben, Familienverhältnisse und Kinderfotos. Die Regeln dafür stehen hier nicht nur im Konzept, sondern im Programm – so, dass sie sich nicht versehentlich umgehen lassen.

Art. 28 DSGVO geregeltGrundlagen für die DSFAServer in Deutschland
Das Maskottchen Lou, der kleine Entdecker, winkt neben dem Schriftzug REWA Connect Kids – Kommunikation, die verbindet
Vier Regeln, die im Code stehen

Wer sieht was – und warum genau so.

Jede dieser Regeln hat einen Grund und eine Stelle, an der sie durchgesetzt wird. Eine Zusage im Prospekt, die das Programm nicht einhält, ist keine Zusage.

Grundregel

Niemand sieht etwas ohne Grund

Jede Abfrage auf Kinderdaten wird eingeschränkt, zentral an einer Stelle statt in jedem Modul einzeln. Fehlt eine Zuordnung, wird nichts angezeigt – nicht alles. Auch der direkte Aufruf einer Foto- oder Dokumentadresse führt ohne Berechtigung ins Leere.

Art. 9 DSGVO

Push verrät keine Inhalte

Eine Benachrichtigung enthält nie einen Namen, einen Grund oder einen Text – nur einen Typ und eine Kennung. Den Inhalt lädt die App erst nach dem Antippen. Grund: Push läuft technisch über Server von Apple und Google.

Gesundheitsdaten

Kein Pflichtfeld für Diagnosen

Beim Abmelden genügt die Art – krank, Urlaub, sonstiges. Die Bemerkung ist freiwillig und das Formular sagt ausdrücklich, dass dort keine Diagnosen hingehören. Allergien sind nur für das betreuende Team sichtbar.

Gespräche

Getrennte Eltern, getrennte Verläufe

Ein Gespräch gehört einem Kind und einem Sorgeberechtigten. Getrennt lebende Eltern lesen einander nicht mit. Und Eltern sehen nie die Empfängerliste einer Mitteilung – sie würde verraten, welche Familien zur Kita gehören.

Fotos

Eine Fotofreigabe, die tatsächlich etwas bewirkt.

In vielen Systemen ist die Medieneinwilligung eine Notiz in der Akte – hochgeladen und angezeigt wird trotzdem. Hier entscheidet sie darüber, ob ein Bild überhaupt gespeichert und ausgeliefert wird.

  • Ohne erteilte Freigabe ist der Upload gesperrt und die Auslieferung ebenso.
  • Ein Widerruf wirkt sofort – auch für Bilder, die schon in der App liegen.
  • Geltungsbereiche werden getrennt erfasst: intern, Aushang, Website, soziale Netzwerke, Presse. Wer nur die Website erlaubt hat, hat der internen Ablage nicht zugestimmt.
  • Bei gemeinsamem Sorgerecht zählt die Erklärung aller Sorgeberechtigten; maßgeblich ist die Schnittmenge der erlaubten Bereiche. Fehlt eine Erklärung, gilt sie als nicht erteilt.
  • Ein einzelner Widerruf genügt dagegen immer – so verlangt es Art. 7 Abs. 3 DSGVO.

Eltern können ihre Erklärung selbst abgeben und jederzeit widerrufen; die Kita kann eine Papiereinwilligung zusätzlich eintragen. Jede Erklärung wird versioniert nachgewiesen.

Lou hält eine Fotokamera in den Händen
Betrieb

Wo die Daten liegen – und wer sie anfassen kann.

Trennung

Eigene Instanz je Kita

Jede Einrichtung erhält eigene Adresse, eigene Datenbank und eigenen Dateispeicher. Die Trennung ist physisch – nicht bloß eine Spalte in einer gemeinsamen Tabelle, bei der ein Programmfehler die Grenze aufhebt.

Ort

Server in Deutschland

Betrieb bei einem deutschen Anbieter. Kein Firebase, keine Content-Netzwerke, keine Analytics, keine externen Schriften oder Karten – auch die Benachrichtigungen kommen ohne US-Dienst im Datenfluss aus.

Löschen

Vollständig, nicht nur sichtbar

Beim Löschen eines Kindes verschwinden auch Zuordnungen, Abwesenheiten, Abholberechtigungen, Gespräche und die zugehörigen Bilddateien. Ein Löschverlangen, das Reste zurücklässt, ist nicht erfüllt.

Unterlagen

Was Ihr Träger für die Einführung braucht.

Verantwortlicher bleibt der Träger, REWA ist Auftragsverarbeiter. Diese Unterlagen gehören dazu – und liegen vor.

Art. 28 DSGVO

Auftragsverarbeitungsvertrag

Mit benannten Unterauftragnehmern und der Zusage, dass keine Verarbeitung außerhalb der EU stattfindet. Bei kirchlichen Trägern in einer Fassung nach DSG-EKD beziehungsweise KDG.

Art. 35 DSGVO

Grundlagen für die DSFA

Bei Gesundheitsdaten und Daten von Kindern ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig. Die technischen Angaben dafür liefern wir zu.

Art. 13 DSGVO

Information für Eltern

Verständlicher Text darüber, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden – zum Aushändigen bei der Aufnahme.

Einwilligungen

Medieneinwilligung

Getrennt von der Nutzung der App, granular nach Verwendungszweck und jederzeit widerrufbar – passend zu dem, was die App technisch durchsetzt.

Ein Punkt, der oft übersehen wird: Der Erwerb einer Kita-App ist der zuständigen Aufsichtsbehörde vorab anzuzeigen. Diese Pflicht trifft den Träger, nicht den Anbieter – wir stellen die Angaben bereit, die dafür gebraucht werden.

Bringen Sie Ihre Datenschutzfragen mit.

Wir gehen sie gemeinsam durch – auch die unbequemen zu Fotos, getrennten Eltern und Gesundheitsangaben.