Häufige Fragen · Kommunen

Was im Gemeinde- und Stadtrat gefragt wird.

Wir haben die Einwände gesammelt, die in Sitzungen tatsächlich kommen – und beantworten sie hier offen, auch dort, wo die Antwort „das entscheidet Ihre Hauptsatzung" lautet.

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Lohnt sich das für uns?

Wir haben nur wenige hundert Einwohner – lohnt sich eine eigene Website überhaupt?
Die Größe der Gemeinde bestimmt nicht den Nutzen. Auch bei wenigen hundert Einwohnern müssen Informationen verteilt, Termine kommuniziert, Dokumente bereitgestellt und Anfragen beantwortet werden. Gerade dort, wo das bisher über Aushang, Amtsblatt und Mundpropaganda läuft, wirkt eine gepflegte Website am stärksten. Eine kleine Gemeinde braucht keine große Website – aber eine kleine, übersichtliche und aktuelle bringt bereits erheblichen Nutzen.
Wir haben doch eine Facebook-Seite. Reicht das nicht?
Soziale Netzwerke können ergänzen, aber eine Gemeinde sollte wichtige Informationen nicht ausschließlich über kommerzielle Plattformen veröffentlichen. Wer kein Konto hat, wird ausgeschlossen. Beiträge verschwinden nach kurzer Zeit im Feed, statt dauerhaft auffindbar zu bleiben. Und die Gemeinde gibt die Kontrolle über Erreichbarkeit und Darstellung aus der Hand. Aus der Verwaltung heraus lassen sich Meldungen weiterhin zusätzlich auf Facebook stellen – die Website bleibt aber die verlässliche Quelle.
Was bringt uns das im Amtsalltag konkret?
Spürbare Entlastung. Fragen wie „Wann ist das Amt geöffnet?", „Wo finde ich das Formular?" oder „Wann ist die Veranstaltung?" beantworten sich für viele Bürger selbst. Termine von Vereinen müssen nicht mehr abgetippt werden, weil die Vereine sie selbst einreichen. Aus stundenlanger Pflegearbeit wird ein kurzer Prüfblick auf das Dashboard.
Was haben wir davon nach außen?
Die Website ist Standortmarketing: Sie präsentiert die Gemeinde gegenüber möglichen neuen Einwohnern, Familien, Unternehmen und Besuchern. Ein Neubürger-Wegweiser bündelt Kita, Schule, Ärzte, Abfall, Nahverkehr und Verwaltung. Sehenswürdigkeiten, Wanderwege und Veranstaltungen erreichen Gäste, bevor sie kommen.
PFLEGE

Wer soll das pflegen?

Wir sind zu zweit im Amt – wer soll die Website denn aktuell halten?
Genau dafür ist das Rechtesystem gebaut. Die Gemeinde kann Pflegearbeit abgeben, ohne die Kontrolle zu verlieren: Ein Verein, die Bibliothek, die Kita oder die Feuerwehr bekommt einen Zugang, mit dem ausschließlich die eigene Unterseite samt eigener Meldungen und Termine gepflegt werden kann. An alle anderen Inhalte kommt dieser Zugang nicht heran.
Braucht man dafür technische Kenntnisse?
Nein. Der Texteditor arbeitet mit Schaltflächen für Fett, Kursiv, Überschriften, Listen und Links – wie in einem Textprogramm. Seiten werden aus Blöcken zusammengesetzt, ohne Programmierung. Wer eine E-Mail schreiben kann, kann auch eine Meldung veröffentlichen.
Können Vereine Beiträge einstellen, ohne dass wir die Kontrolle verlieren?
Ja, und das ist der entscheidende Punkt: Von Vereinen eingereichte Veranstaltungen gehen nicht direkt online. Sie warten auf die Freigabe durch die Gemeinde und erscheinen dazu im Dashboard. Mit einem Klick werden sie freigegeben oder mit Begründung zurückgewiesen. Jede Freigabe wird protokolliert – nachvollziehbar, wer wann was veröffentlicht hat.
Was passiert, wenn der Bürgermeister oder ein Vereinsvorstand wechselt?
Zugänge sind vom Inhalt getrennt. Hochgeladene Bilder hängen am Vereinseintrag, nicht am Benutzerkonto: Wechselt der Vorstand, bleiben alle Bilder und Einträge erhalten, der neue Ansprechpartner bekommt einfach einen neuen Zugang. Konten lassen sich jederzeit deaktivieren; eine Sperrung beendet sofort jede offene Sitzung auf jedem Gerät.
Und wenn wir es doch nicht selbst schaffen?
Dann übernehmen wir die Pflege ganz oder teilweise. Sie entscheiden, wie viel Sie selbst machen möchten – das lässt sich auch später noch ändern. Zusätzlich gibt es eine Erinnerungsfunktion: Seiten, Kontaktdaten und Vereinseinträge bekommen ein Prüfintervall und eine zuständige Person, damit nichts unbemerkt veraltet.
RECHT

Recht und Pflichten

Können wir amtliche Bekanntmachungen dann über die Website machen?
Das entscheidet Ihre Hauptsatzung, nicht die Technik. Solange dort eine Zeitung oder die Verkündungstafel als maßgeblicher Bekanntmachungsweg steht, ist das Webarchiv eine ergänzende Information. Soll die Website zum maßgeblichen Weg werden, wäre dafür eine Änderung der Hauptsatzung nötig – eine Entscheidung des Gemeinde- oder Stadtrats. Technisch ist alles vorbereitet.
Was leistet das Veröffentlichungsarchiv dann?
Jede Bekanntmachung erhält strukturierte Angaben (Art, Bereitstellungstag, Gültigkeit, Aktenzeichen, Ausgabennummer) und eine vollständige Versionsgeschichte: Erstveröffentlichung, jede Änderung und jede Rücknahme mit dem Stand zum jeweiligen Zeitpunkt. Die Versionen sind rechnerisch miteinander verkettet, sodass eine nachträgliche Änderung technisch erkennbar wird. Das ersetzt keine vorgeschriebene Bekanntmachung und keine qualifizierte elektronische Signatur.
Sind wir zur Barrierefreiheit verpflichtet?
Als öffentliche Stelle ja. Deshalb ist es eingebaut und nicht nachgerüstet: Barrierefreiheitserklärung, ein eigenes Meldeformular „Barriere melden", eine Seite in Leichter Sprache, umschaltbare Kontraste und Schriftgrößen sowie Bildbeschreibungen, die in der Verwaltung erfasst werden. Die Vorlage stammt aus einem Thüringer Projekt; bei Einsatz in einem anderen Bundesland werden die Verweise auf das dortige Landesrecht angepasst.
Wie ist das mit dem Datenschutz?
Die Website kommt ohne externe Dienste aus. Schriften, Symbole und Bibliotheken liegen auf dem eigenen Server – keine Verbindung zu Google, keine Content-Netzwerke, keine Datenweitergabe beim Seitenaufruf. Die Zugriffsstatistik arbeitet ohne Cookies und ohne vollständige IP-Adressen und braucht deshalb auch keine Einwilligung im Cookie-Banner.
Was ist mit Sitzungsunterlagen und Protokollen?
Sitzungstermine, öffentliche Tagesordnungen, Unterlagen und Beschlüsse lassen sich strukturiert veröffentlichen und durchsuchen. Was nichtöffentlich, vertraulich oder personenbezogen ist, entscheidet die Gemeinde bei jedem einzelnen Dokument – diese Abwägung kann kein System abnehmen.
TECHNIK

Technik, Sicherheit, Betrieb

Wo liegen unsere Daten?
Auf Servern in Deutschland, mit SSL-Verschlüsselung. Die Datenbank und die Rohdaten sind aus dem Internet gesperrt, Verzeichnislisten sind abgeschaltet, und die Verwaltung liegt auf einer eigenen, nicht öffentlich verlinkten Adresse, die für Suchmaschinen gesperrt ist.
Wie sicher ist der Zugang zur Verwaltung?
Zwei-Faktor-Anmeldung über eine Authenticator-App, Passwortregeln mit mindestens zwölf Zeichen, Sperre nach acht Fehlversuchen innerhalb von 15 Minuten, automatische Abmeldung nach zwei Stunden Untätigkeit und ein Protokoll über Anmeldungen und Rechteänderungen. Der Administrator kennt fremde Passwörter nie.
Was passiert, wenn etwas kaputtgeht oder versehentlich gelöscht wird?
Alle Datenbanken werden täglich automatisch gesichert, 30 Tage aufbewahrt und lassen sich aus dem Browser herunterladen. Zusätzlich zeigt der Dateimanager vor dem Löschen eines Bildes an, auf welchen Seiten es eingebunden ist.
Werden wir bei Google gefunden?
Die Grundlagen sind eingebaut: sprechende Adressen wie /veranstaltungen/dorffest-2026, automatische sitemap.xml und robots.txt, strukturierte Daten für Veranstaltungen sowie eine Darstellung, die sich an Handy, Tablet und PC anpasst. Eine offizielle Gemeindeseite unter eigener Domain wird für Suchmaschinen ohnehin als verlässliche Quelle eingestuft.
Gehören uns die Inhalte, und können wir später wechseln?
Ja. Jede Website hat ihre eigene Datenbank und ist einzeln übergebbar, umziehbar und abschaltbar. Es gibt keine Lizenzkosten, keine Gebühr je Redakteur und keine kostenpflichtigen Zusatzmodule.
ABLAUF

Umfang, Ablauf und Kosten

Was kostet uns das?
Für Kommunen gibt es bewusst keine festen Pakete, weil der Umfang stark schwankt: Kommt eine zweite Website für Kulturhaus oder Bürgerhaus dazu? Wie viel Amtliches wird veröffentlicht? Pflegen Sie selbst oder übernehmen wir das? Wir rechnen das anhand Ihres tatsächlichen Bedarfs aus – dafür gibt es das Bedarfsformular. Das Angebot ist unverbindlich und kann als Entscheidungsvorlage für den Gemeinde- oder Stadtrat dienen.
Wie fangen wir an, wenn der Beschluss noch aussteht?
Genau dafür ist das Bedarfsformular gedacht. Sie kreuzen an, welche Funktionen zum Start erforderlich und welche später gewünscht sind. Daraus entsteht ein Angebot mit Leistungsbeschreibung, das sich als Entscheidungsvorlage in die Sitzung geben lässt. Es entsteht keine Zahlungsverpflichtung.
Wir haben schon eine Website. Was passiert damit?
Eine bestehende Domain kann umgezogen oder weiter genutzt werden. Vorhandene Texte lassen sich übernehmen; ob das sinnvoll ist, sehen wir uns gemeinsam an. Im Bedarfsformular halten Sie fest, ob die alte Seite abgelöst oder übernommen werden soll.
Brauchen wir wirklich alle Funktionen?
Nein – und wir raten davon ab. Der Umfang richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf: lieber klein, übersichtlich und gepflegt als groß und veraltet. Deshalb ist im Bedarfsformular für jede Funktion eine Priorität vorgesehen: zum Start erforderlich, später gewünscht oder nicht benötigt.
Wie lange dauert die Einrichtung?
Das hängt vor allem davon ab, wie schnell Inhalte bereitstehen – Wappen, Fotos, Satzungen, Vereinsliste und Ansprechpartner. Die Technik ist fertig und im Einsatz erprobt. Einen gewünschten Starttermin oder einen festen Anlass wie ein Ortsjubiläum halten wir im Bedarfsformular fest und planen rückwärts.
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